Logo
Aktuelles von der BBG
TV-Versorgung ab Juli für BBG-Haushalte kostenlos!
Alle BBG-Wohnungen werden auch nach dem 30. Juni verlässlich mit Kabelfernsehen versorgt.

Wenn BBG-Mitglieder am 1. Juli den Fernseher anschalten, empfangen sie wie gewohnt Nachrichten, Quiz, Sport, Comedy, Talk, Serien und Shows. Trotz der neuen gesetzlichen Regelung ändert sich für sie nichts. Die BBG hat für die Wohnungen des gesamten Bestandes einen Sammelvertrag abgeschlossen und mit Vodafone eine TV-Grundversorgung vereinbart – für die Dauer von zehn Jahren. Der große Vorteil für die BBG-Mitglieder: Ab dem 1. Juli ist die Nutzung frei empfangbarer Fernseh- und Radioprogramme kostenlos! Die monatliche Umlage von 8,90 Euro fürs Kabelfernsehen entfällt in der jährlichen Betriebskostenabrechnung.

Zum Hintergrund: Die Kabelgebühren sind in Kürze nicht mehr umlagefähig, d.h. ab dem 1. Juli können sie nicht mehr über die Betriebskosten abgerechnet werden. Das Telekommunikationsgesetz wurde geändert, um mehr Wettbewerb in den Markt zu bringen. Durch den neuen Sammelvertrag zur TV-Versorgung muss dennoch niemand einen Einzelvertrag abschließen. Niemand muss zusätzliche Internet-Tarife buchen oder Geräte zum Empfang von Internet-TV kaufen. Die BBG fand eine Lösung, die deutlich bequemer ist. „Gerade für unsere älteren Mitglieder wollten wir Fernsehen in gewohnter Weise sichern“, berichtet Dirk Sievers, Prokurist. „Die wichtigsten Informationen finden Sie im Infokasten und auf der BBG-Internetseite.“

Wichtig zu wissen: Die BBG hat 2006 entschieden, eine eigene Netzinfrastruktur aufzubauen. Vodafone (damals Kabel Deutschland) übernahm die Umsetzung. Das koaxiale Kabelnetz im gesamten Bestand ist heute im Eigentum der Tochtergesellschaft BBGService GmbH. Um die Funktionsfähigkeit der Netzinfrastruktur kümmert sich Vodafone. „Das Unternehmen ist seit vielen Jahren ein verlässlicher Partner“, so Dirk Sievers. „Mit dem neuen Vertrag setzen wir die gute Zusammenarbeit nun fort. Die Fernsehgebühr wird aus dem Betriebskostenkatalog gestrichen. Für unsere Mitglieder ist die Grundversorgung ab Juli kostenfrei. Die Kosten werden künftig durch die BBG übernommen.“

Zusätzlich haben die BBG und Vodafone vereinbart, die koaxiale Netzinfrastruktur in den kommenden Monaten weiter zu optimieren. „Durch die Aufteilung des Versorgungsgebietes in kleinere Bereiche und die Errichtung zusätzlicher acht Übergabepunkte machen wir die koaxialen Netze noch leistungsfähiger. So können wir bis Februar 2026 allen interessierten Mitgliedern beim schnellen Internet eine Bandbreite bis zu einem Gigabit pro Sekunde zur Verfügung stellen.“ Gute Nachrichten!




Alles auf einen Blick


Muss ich, als Mieter:in aktiv werden?
Nein, Sie brauchen nichts zu tun.

Welche Programme kann ich empfangen?
Durch den neu abgeschlossenen Sammelvertrag bleibt die Programmauswahl unverändert.

Kommen zusätzliche Kosten auf mich zu?
Nein, im Gegenteil. Sie sparen die bisherige monatliche Umlage fürs Kabelfernsehen in Höhe von 8,90 Euro! Die TV-Grundversorgung ist ab Juli in allen BBG-Wohnungen kostenfrei.

Muss ich weitere Tarife buchen oder Geräte kaufen?
Nein. Niemand muss zusätzliche Internet-Tarife buchen, einen Einzelvertrag abschließen oder neue Geräte kaufen.


Störungshotline Störungs-Hotline: 0800 52 666 25